1. Mehr sichtbare Polizei im öffentlichen Raum
Menschen sollen sich auf Straßen, Plätzen, in Parks und auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause sicher bewegen können. WfE setzt deshalb auf sichtbare, ansprechbare und gut ausgestattete Polizeikräfte dort, wo regelmäßig Sicherheitsprobleme auftreten.
- Polizeipräsenz an bekannten Belastungsschwerpunkten gezielt verstärken.
- Streifen zu Abend- und Nachtzeiten bedarfsgerecht ausbauen.
- Polizeiwachen und mobile Anlaufstellen dort einsetzen, wo sie die Erreichbarkeit verbessern.
- Einsatzkräfte mit moderner, sicherer Ausrüstung und funktionierender Technik ausstatten.
- Vermeidbare Verwaltungsarbeit reduzieren, damit mehr Zeit für Präsenz und Ermittlungsarbeit bleibt.
2. Mehr Sicherheit an Bahnhöfen und im öffentlichen Verkehr
Bahnhöfe sind zentrale Orte des öffentlichen Lebens. Auf Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes nimmt die Bundespolizei bereits heute bahnpolizeiliche Aufgaben wahr. WfE will die Zusammenarbeit von Bundespolizei, Landespolizeien, Verkehrsunternehmen und örtlichen Stellen verbessern.
- Ausreichend Personal für Streifen an größeren und sicherheitsrelevanten Bahnhöfen bereitstellen.
- Präsenz in Abend- und Nachtstunden verstärken, wenn die örtliche Lage dies erfordert.
- Notruf-, Hilfs- und Meldemöglichkeiten sichtbar und leicht erreichbar gestalten.
- Beleuchtung, Übersichtlichkeit und sichere Wege an Bahnhöfen verbessern.
- Absprachen zwischen Polizei, Verkehrsunternehmen und kommunalen Sicherheitsstellen vereinfachen.
3. Polizei personell stärken
Mehr Präsenz ist nur möglich, wenn ausreichend ausgebildete Beamtinnen und Beamte vorhanden sind. WfE will deshalb Ausbildung, Arbeitsbedingungen und Entlastung gemeinsam betrachten.
- Ausbildungs- und Studienkapazitäten bedarfsgerecht ausbauen.
- Den Polizeiberuf durch verlässliche Arbeitsbedingungen und gute Ausrüstung attraktiv halten.
- Verwaltungskräfte dort einsetzen, wo keine polizeilichen Befugnisse erforderlich sind.
- Psychosoziale Unterstützung und Nachsorge nach belastenden Einsätzen stärken.
- Digitale Verfahren so gestalten, dass sie Arbeit vereinfachen statt zusätzliche Bürokratie zu erzeugen.
4. Prävention gehört zur Sicherheit
Polizei allein kann gesellschaftliche Probleme nicht lösen. Gewaltprävention, Jugendhilfe, Suchtberatung und soziale Arbeit können dazu beitragen, Konflikte früher zu erkennen und Straftaten zu verhindern.
- Gewaltprävention an Schulen und in Jugendangeboten stärken.
- Zusammenarbeit zwischen Polizei, Jugendhilfe, Schulen und Kommunen verbessern.
- Hilfen bei Sucht, Wohnungslosigkeit und akuten Krisen besser erreichbar machen.
- Lokale Präventionsprojekte regelmäßig auf ihre Wirkung prüfen und erfolgreiche Ansätze ausbauen.
5. Verfassungsschutz erhalten
WfE spricht sich für den Erhalt des Verfassungsschutzes aus. Seine gesetzliche Aufgabe umfasst die Sammlung und Auswertung von Informationen über bestimmte Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten.
Der Verfassungsschutz soll sich auf seine gesetzlichen Aufgaben konzentrieren und mit ausreichend Fachpersonal sowie zeitgemäßer Technik ausgestattet sein.
6. Rechtsstaatliche und parlamentarische Kontrolle
Der Schutz der demokratischen Ordnung muss selbst rechtsstaatlich erfolgen. Sicherheitsbehörden brauchen deshalb klare gesetzliche Befugnisse, überprüfbare Verfahren und wirksame Kontrolle.
- Klare gesetzliche Zuständigkeiten und Befugnisse erhalten.
- Parlamentarische und gerichtliche Kontrolle sichern.
- Datenschutz und Verhältnismäßigkeit bei Eingriffen beachten.
- Instrumente und Befugnisse regelmäßig auf Notwendigkeit und Wirksamkeit überprüfen.
- Verantwortlichkeiten und Zusammenarbeit zwischen Behörden nachvollziehbar regeln.
7. Gegen Extremismus unabhängig von der Richtung
Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung müssen anhand konkreter Bestrebungen, Strukturen und Handlungen beurteilt werden. Der Staat soll extremistische und terroristische Gefahren unabhängig von ihrer politischen, religiösen oder ideologischen Ausrichtung ernst nehmen und im Rahmen des Rechts verfolgen.