1. Asyl und Arbeitsmigration klar unterscheiden
Wer Schutz sucht, befindet sich in einer anderen rechtlichen Situation als jemand, der zum Arbeiten oder Studieren einwandert. Regeln und Verfahren müssen diese Unterschiede verständlich abbilden.
- Verfahrenswege und Zuständigkeiten verständlicher kommunizieren.
- Arbeitsmigration nach transparenten Kriterien organisieren.
- Humanitären Schutz nach geltendem Recht gewährleisten.
- Missverständliche Parallelverfahren und unnötige Mehrfachprüfungen reduzieren.
2. Schnellere und faire Verfahren
Lange ungeklärte Aufenthaltslagen helfen weder Schutzsuchenden noch Kommunen und Behörden.
- Behörden und Gerichte personell und digital so ausstatten, dass Verfahren zügig bearbeitet werden können.
- Identitäts- und Dokumentenklärung früh beginnen.
- Rechtsberatung und Entscheidungen verständlich erklären.
- Qualität der Entscheidungen trotz Beschleunigung sichern.
3. Integration von Anfang an
Wer voraussichtlich länger bleibt, sollte möglichst früh Sprache lernen und Zugang zu Bildung und Arbeit erhalten.
- Sprach- und Integrationskurse bedarfsgerecht anbieten.
- Anerkennung ausländischer Qualifikationen beschleunigen.
- Ausbildung und Arbeit bei rechtlich gesichertem Zugang erleichtern.
- Schulen, Kitas und Kommunen bei zusätzlichem Integrationsbedarf unterstützen.
4. Kommunen realistisch unterstützen
Unterbringung, Schule, Jugendhilfe und soziale Infrastruktur werden vor Ort organisiert. Aufnahmeentscheidungen müssen daher Kapazitäten und Finanzierung mitdenken.
- Kosten zwischen Bund, Ländern und Kommunen verlässlich regeln.
- Unterbringungsstandards und Planung verbessern.
- Besonders belastete Kommunen gezielt unterstützen.
- Daten und Prognosen rechtzeitig verfügbar machen.
5. Rückkehr bei fehlendem Aufenthaltsrecht
Rechtsstaatlichkeit bedeutet auch, bestandskräftige Entscheidungen umzusetzen. Gleichzeitig müssen humanitäre und rechtliche Hindernisse beachtet werden.
- Freiwillige Rückkehrberatung frühzeitig anbieten.
- Rückführungen rechtsstaatlich und verhältnismäßig organisieren.
- Besondere Schutzbedarfe und gerichtliche Entscheidungen beachten.
- Mit Herkunftsstaaten bei Dokumenten und Rücknahme kooperieren.
6. Gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken
Integration verlangt Mitwirkung von Staat, Zugewanderten und Gesellschaft.
- Kenntnisse von Sprache, Rechtsordnung und gesellschaftlichen Regeln vermitteln.
- Teilhabe in Arbeit, Bildung und Vereinen fördern.
- Diskriminierung und Extremismus gleichermaßen entgegenwirken.
- Konflikte offen benennen, ohne ganze Gruppen unter Generalverdacht zu stellen.
Zuständigkeit
Asyl-, Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht liegen wesentlich beim Bund und sind stark europarechtlich geprägt. Unterbringung, Bildung, Integration und Vollzug betreffen zusätzlich Länder und Kommunen.
Finanzierung und Umsetzung
Bund und Länder sollen Aufgaben und Kosten transparent zuordnen. Integrationsausgaben sollen sich auf Sprache, Bildung, Arbeitsmarktintegration und kommunale Handlungsfähigkeit konzentrieren.
Sachlicher Rahmen
Für die weitere Ausarbeitung orientiert sich WfE zusätzlich an geltendem Recht, offiziellen Zuständigkeiten und aktuellen Fachinformationen. Dazu gehören unter anderem: