1. Beitragsmittel für den Versorgungsauftrag
Versicherte müssen nachvollziehen können, wofür ihre Beiträge verwendet werden. Gesetzliche Aufgaben und Versorgung sollen im Mittelpunkt stehen.
- Ausgaben nach verständlichen Kategorien veröffentlichen.
- Verwaltungs-, Beratungs- und Projektkosten transparenter darstellen.
- Größere Investitionsentscheidungen nachvollziehbar begründen.
- Versicherte regelmäßig über Finanzlage und Mittelverwendung informieren.
2. Sicherheit vor Rendite
Rücklagen und Finanzanlagen der Sozialversicherung müssen vor allem sicher und verfügbar sein. Spekulative Risiken sollen ausgeschlossen werden.
- Zulässige Anlageformen klar und konservativ definieren.
- Risikobegrenzungen und interne Kontrollen regelmäßig überprüfen.
- Keine sachfremden oder spekulativen Investments aus Beitragsmitteln.
- Verluste und wesentliche Risiken gegenüber Aufsicht und Öffentlichkeit transparent machen.
3. Aufsicht und Kontrolle stärken
Regeln wirken nur, wenn sie nachvollziehbar kontrolliert werden.
- Prüfrechte der zuständigen Aufsichten sichern.
- Einheitlichere Transparenzstandards prüfen.
- Größere finanzielle Fehlentwicklungen früh melden.
- Verantwortlichkeiten in Vorständen und Gremien klar dokumentieren.
4. Verwaltung wirtschaftlich organisieren
Verwaltung ist notwendig, soll aber effizient sein und Versorgung nicht unnötig verteuern.
- Doppelstrukturen und parallele IT-Systeme auf Einsparpotenzial prüfen.
- Gemeinsame Standards und sichere Schnittstellen fördern.
- Versichertenservice vereinfachen.
- Einsparungen nicht zulasten notwendiger Beratung oder Versorgung vornehmen.
Zuständigkeit
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Sozialversicherung und ihrer Aufsicht liegen überwiegend beim Bund; je nach Versicherungsträger wirken Bundes- oder Landesaufsichten mit.
Finanzierung und Umsetzung
Der Schwerpunkt liegt auf Risikobegrenzung, Transparenz und effizienteren Verwaltungsstrukturen. Zusätzliche Kontrollen sollen möglichst in bestehende Aufsichts- und Prüfverfahren integriert werden.