Schwerpunkt Barrierefreiheit & Teilhabe

Teilhabe darf nicht an Barrieren scheitern

Barrieren können baulich, digital, sprachlich oder organisatorisch sein. WfE will Barrierefreiheit als Querschnittsaufgabe behandeln – nicht nur in Schule, sondern in Alltag, Arbeit, Wohnen, Verwaltung und Mobilität.

Arbeitsstand: Dieser Abschnitt beschreibt die aktuelle politische Arbeitsposition von WfE. Konkrete Gesetze müssten rechtlich geprüft, finanziert und im parlamentarischen Verfahren beraten werden.

1. Öffentliche Gebäude und Räume

Behörden, Schulen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sollen möglichst selbstständig erreichbar und nutzbar sein.

  • Barrierefreiheit bei Neubauten konsequent mitplanen.
  • Bestandsgebäude nach transparenten Prioritäten schrittweise nachrüsten.
  • Leitsysteme, Aufzüge, barrierefreie Toiletten und Sitzmöglichkeiten berücksichtigen.
  • Informationen zu vorhandener Barrierefreiheit öffentlich bereitstellen.

2. Barrierefreie Mobilität

Mobilität entscheidet über Selbstständigkeit und Teilhabe.

  • Bahnhöfe und Haltestellen schrittweise barrierefrei umbauen.
  • Störungsinformationen auch für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen zugänglich machen.
  • Ersatzlösungen anbieten, wenn Aufzüge oder Zugänge ausfallen.
  • Barrierefreie Fahrzeuge und On-Demand-Angebote mitdenken.

3. Digitale Barrierefreiheit

Digitale Angebote helfen nur, wenn sie nutzbar sind.

  • Öffentliche Webseiten und Formulare barrierefrei gestalten.
  • Tastaturbedienung, Screenreader-Kompatibilität und ausreichende Kontraste sicherstellen.
  • Wichtige Informationen in verständlicher Sprache anbieten.
  • Alternative Kontaktwege erhalten.

4. Teilhabe am Arbeitsleben

Menschen mit Behinderungen sollen ihre Fähigkeiten im allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzen können, wenn sie dies möchten und passende Unterstützung erhalten.

  • Arbeitsplätze barrierefrei gestalten.
  • Assistenz und technische Hilfen unbürokratischer zugänglich machen.
  • Arbeitgeber besser beraten.
  • Übergänge aus geschützten Bereichen in reguläre Beschäftigung unterstützen, wenn dies individuell passt.

5. Beteiligung statt Entscheidungen über Köpfe hinweg

Betroffene kennen Barrieren aus dem Alltag.

  • Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände früh in Planungen einbeziehen.
  • Beschwerde- und Beteiligungsverfahren verständlich gestalten.
  • Maßnahmen regelmäßig auf tatsächliche Nutzbarkeit überprüfen.
  • Barrierefreiheit bei öffentlichen Beschaffungen berücksichtigen.

Zuständigkeit

Barrierefreiheit wird durch Bundes-, Landes- und EU-Recht geprägt. Für Gebäude, Verkehr, Verwaltung und digitale Angebote bestehen je nach Bereich unterschiedliche Zuständigkeiten.

Finanzierung und Umsetzung

Umbauten sollen nach Bedarf und Wirkung priorisiert und mit langfristigen Investitionsplänen verbunden werden. Barrierefreiheit von Anfang an einzuplanen ist meist sinnvoller als spätere Nachrüstung.

Grundsatz: Barrierefreiheit ist keine Sonderleistung, sondern Voraussetzung dafür, dass Menschen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Zurück zu Barrierefreiheit & Teilhabe